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Teilnahmebedingungen

Teilnahme

Alle Unternehmen und Selbständige, ganz gleich welcher Unternehmensgröße, können am INDUSTRIEPREIS 2012 teilnehmen.

Die Bewerbung kann vom Produzenten des Angebotes sowie Dritten erfolgen, wenn diese hierzu im Namen und mit Genehmigung des Produzenten handeln, z.B. Agenturen oder Distributoren. Als Produzent gilt derjenige, der über die Urheber- und Markenrechte des eingereichten Produktes verfügt. Die Preise werden ausschließlich den Produzenten der Angebote zur Verfügung gestellt, können jedoch von diesen über Dritte eingelöst werden. Wird ein Angebot von mehreren Stellen eingereicht, erfolgt die Preisübergabe direkt an den Produzenten. Ansprüche oder Rechte Dritter sind dabei ausgeschlossen.

Die Bewerbung ist einer der zur Auswahl stehenden Kategorien zuzuordnen.

Bewerbungsschluss für den INDUSTRIEPREIS 2012: 31.03.2012.


Die Entscheidung über die Preisvergabe liegt allein bei der Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ausschluss von der Teilnahme

Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH behält sich vor, Bewerbungen von der Teilnahme auszuschließen, wenn deren Inhalt gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen geltendes deutsches Recht verstößt oder keinen Bezug zu den genannten Anwendungsgebieten erkennen lassen. Ein Ausschluss kann ohne Nennung von Gründen erfolgen.

Wird nach erfolgter Auszeichnung ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen bekannt, behält sich die Huber Verlag für Neue Medien GmbH das Recht vor, Preise mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen, auch im Falle bereits erfolgter Preisausschüttungen.

Weitere wichtige Gründe für den Ausschluss einer Bewerbung oder der Einziehung einer Auszeichnung sind:

  • versuchte oder vollendete Manipulationen der Webseiten der Huber Verlag für Neue Medien GmbH und des INDUSTRIEPREIS 2012
  • jede anderweitige oder versuchte Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Ablaufes des INDUSTRIEPREIS 2012
  • eine für die Huber Verlag für Neue Medien GmbH und/oder weitere Bewerber und Sieger rufschädigende Nutzung der Auszeichnungen und Preisleistungen.

Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Preise

Durch die Teilnahme wird kein Rechtsanspruch auf eine Gewinnchance und / oder Ausschüttung der Preise begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Nutzung aller im Preis eingeschlossenen Leistungen durch den Gewinner hat innerhalb von 12 Monaten ab Bekanntgabe der Gewinner und schriftlicher Information per E-Mail zu erfolgen. Werden die Leistungen bzw. Teilleistungen nicht innerhalb dieses Zeitraumes vom Gewinner oder von ihm beauftragten Dritten in Anspruch genommen, verfällt der weitere Anspruch auf Inanspruchnahme.

Die Inanspruchnahme von Leistungen vom Gewinner oder durch von ihm beauftragte Dritte kann durch schriftliche oder telefonische Abstimmung mit der Huber Verlag für Neue Medien GmbH erfolgen. Die mit dem Preis verbundene Leistung gilt als vollständig von der Huber Verlag für Neue Medien GmbH erbracht, wenn alle darin genannten Teilleistungen erbracht wurden.

Veröffentlichung der Gewinner

Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt auf der Webseite des INDUSTRIEPREIS 2012. Die Gewinner werden zudem schriftlich benachrichtigt. Jeder Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name und Bild auf der Webseite des INDUSTRIEPREIS 2012 und in weiteren Medien veröffentlicht werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Datenschutz

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten, die über das Bewerbungsformular erfasst werden, zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des INDUSTRIEPREIS 2012 erhoben, gespeichert und genutzt werden.

Der Teilnehmer ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ausführlich unterrichtet worden. Der Teilnehmer stimmt dieser Datenerhebung ausdrücklich zu.

Haftung

Gegenstand dieses Vertrages ist nicht die Übermittlung von Daten des Teilnehmers für den Zweck der Teilnahme am INDUSTRIEPREIS. Dementsprechend haftet die Huber Verlag für Neue Medien GmbH weder für die fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, sofern diese durch Fehler in von Dritten betriebenen Telekommunikationsnetze, Datenleitungen und / oder von diesen vorgehaltener Hard- und / oder Software verursacht werden. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung, wenn E-Mails oder sonstige Daten nicht ordnungsgemäß oder falsch eingegeben und infolgedessen gar nicht oder zu spät an die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übermittelt werden.

Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH haftet nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Webseite zum INDUSTRIEPREIS 2012, insbesondere nicht bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen oder Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Webseiten. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Webseiten sicher zu stellen. Weiterhin übernimmt die Huber Verlag für Neue Medien GmbH keine Garantie dafür, dass die Webseite auf dem jeweiligen Rechner des Teilnehmers ordnungsgemäß funktionsfähig ist.

Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Huber Verlag für Neue Medien GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet der Initiator im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Für diese Teilnahmebedingungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Karlsruhe.

Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte eine planwidrige Lücke auftreten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer streben für diesen Fall eine Regelung an, die unter Wahrung der beiderseitigen Interessen wirtschaftlich dem Ergebnis am nächsten kommt, das mit der unwirksamen Bestimmung erreicht werden sollte und welche aufgenommen wäre, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre.