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Teilnahmebedingungen

Ziele und Teilnahmebedingungen INDUSTRIEPREIS

Mit dem seit 2006 verliehenen INDUSTRIEPREIS prämiert die Huber Verlag für Neue Medien GmbH jährlich die leistungsstärksten Industrie-Unternehmen. Ziel ist es, diesen durch den Preis zu einer erhöhten Präsenz in der Öffentlichkeit zu verhelfen und so die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden und Geschäftspartner auf sie zu lenken. Auch kleine, mittlere sowie familiengeführte Unternehmen erhalten mit dem renommierten INDUSTRIEPREIS die Gelegenheit, ein hohes Maß an Publicity zu erlangen und gezielt etwas für ihr Image zu tun. Prämiert werden besonders fortschrittliche Industrie-Produkte mit hohem Nutzwert.

  1. Teilnahmebedingungen
    1. Teilnehmen können Selbständige und Unternehmen jeder Größe, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im deutschsprachigen Raum haben. Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform bestehen nicht.
    2. Grundsätzlich können nur eigene Produkte eingereicht werden. Die Bewerbung kann von Dritten erfolgen, wenn diese im Namen und mit Einwilligung des Produzenten handeln, wie etwa Agenturen oder Distributoren. Prämiert wird indes nicht der Dritte, sondern immer der Produzent.
    3. Die Teilnehmer sichern zu, dass durch die eingereichten Produkte Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, nicht verletzt werden.
    4. Die Bewerbungen werden von der Jury anhand der nachfolgenden Kriterien beurteilt:
      - Fortschritt (Neuheit, Produktreife und Zukunftsorientierung)
      - Nutzen (ökonomisch, gesellschaftlich, ökologisch und technologisch)
    5. Die Teilnahme am INDUSTRIEPREIS 2018 ist kostenfrei.
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung
    1. Wer den INDUSTRIEPREIS gewinnt, darf das Signet des INDUSTRIEPREIS auf seiner Webseite sowie in allen unternehmenseigenen Unterlagen und Dokumenten im Umfeld der ausgezeichneten Produkte und Lösungen führen. Die Gewinner des Preises werden in der INDUSTRIE-Bestenliste veröffentlicht und erhalten umfangreiche Marketingleistungen der Huber Verlag für Neue Medien GmbH.
    2. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und auf der Webseite des INDUSTRIEPREIS veröffentlicht. Die Preisverleihung findet im zeitlichen Rahmen der HANNOVER MESSE statt. Der Preis muss innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe per E-Mail an die Gewinner in Anspruch genommen werden. Der Preis kann vom Gewinner oder von einem von diesem legitimierten Dritten in Anspruch genommen werden.
    3. Die Entscheidung über die Preisvergabe liegt allein bei der Jury. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Prämierung. Sollte eine Prämierung erfolgen, obgleich ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen vorliegt, behält sich die Huber Verlag für Neue Medien GmbH vor, die Prämierung zurückzunehmen, die Auszeichnung einzuziehen und den Teilnehmer nachträglich auszuschließen. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme mit einem Produkt, mit dem Rechte Dritter verletzt werden.
    4. Der Teilnehmer räumt der Huber Verlag für Neue Medien GmbH für die Veröffentlichung überlassener Inhalte ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht für eine Nutzung im Rahmen des INDUSTRIEPREIS ein. Der Teilnehmer stellt die Huber Verlag für Neue Medien GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der der Huber Verlag für Neue Medien GmbH durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Materialien erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die der Huber Verlag für Neue Medien GmbH bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH wird den Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Kunden schließen. Andernfalls trägt die Huber Verlag für Neue Medien GmbH sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Huber Verlag für Neue Medien GmbH für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
    5. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH haftet gegenüber dem Teilnehmer nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Huber Verlag für Neue Medien GmbH bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung der Huber Verlag für Neue Medien GmbH - insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung - bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung der Huber Verlag für Neue Medien GmbH bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    6. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, bei durch Übertragungsfehler bedingten unrichtigen Inhalten und bei Verlust oder Löschung von Daten.
    7. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH haftet nicht für die von den teilnehmenden Unternehmen eingereichten Produkte. An den präsentierten Produkten stehen der Huber Verlag für Neue Medien GmbH keine Rechte zu, sie macht sich die Produkte nicht zu eigen. Insbesondere übernimmt die Huber Verlag für Neue Medien GmbH keine Haftung bei möglichen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten durch die eingereichten oder prämierten Produkte. Eine Prüfung, ob die eingereichten Teilnehmerbeiträge Rechte Dritter verletzen, erfolgt nicht.
    8. Gerichtsstand ist Karlsruhe. Es gilt deutsches Recht.
  3. Organisatorisches
    1. Die Bewerbung für den INDUSTRIEPREIS ist kostenlos und hat unter Verwendung des bereitgestellten Online-Formulars zu erfolgen. Die Bewerbung ist dabei einer der zur Auswahl stehenden Kategorien zuzuordnen.
    2. Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird eine Bestätigungsmail versendet. Sollte diese nicht eingehen, wird geraten, die Anmeldung erneut abzusenden oder bei der Huber Verlag für Neue Medien GmbH nachzufragen. Es werden nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.
  4. Hinweise zum Datenschutz
    Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH speichert die in der Bewerbung bereitgestellten Informationen in maschinenlesbarer Form. Sie werden nur zur Auswahl durch die Jury und zur Organisation des Wettbewerbs von der Huber Verlag für Neue Medien GmbH verarbeitet. Dabei bleiben die Belange des Daten- und Vertrauensschutzes gewahrt. Die Unternehmen erklären durch die Teilnahme am Wettbewerb ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen an die Jury weitergeleitet werden und sie einer Veröffentlichung der eingereichten Bewerbungsunterlagen mit Ausnahme personenbezogener Daten im Falle einer Prämierung zustimmen. Mit der Bewerbung akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs.

    Stand: 27.02.2018